Es passiert meist plötzlich. Und es kann jeden treffen. Niemand ist vor schweren Unfällen oder gefährlichen Krankheiten gefeit. In solchen Fällen kann man vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr selbst über sein Schicksal bestimmen. Wer regelt dann die Bankgeschäfte, bezahlt Miete und Rechnungen oder gibt die Einwilligung in die ärztliche Versorgung? Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Person seines Vertrauens ermächtigen, die wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu treffen. Liegt keine solche Vollmacht vor, wird vom Gericht ein rechtlicher Betreuer bestimmt.
Dieser Vortrag informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Regelung: z. B. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Gesundheitsvollmacht. Ferner erläutert er die vom Gesetzgeber vorgesehene rechtliche Betreuung, die eintritt, wenn man keine zukunftsgerichtete verbindliche Regelung für sich getroffen hat.
Kursort
Raum V (104)
Kirchstr. 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Kurstermine
Anzahl: 1
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
11.03.2026
Uhrzeit
16:30 - 19:30 Uhr
Ort
Kirchstr. 2,
Schloß Holte-Stukenbrock, VHS (Ursulaschule), Raum V (104)